Die Schweizer e-ID und swiyu – einfach erklärt
Kurz gesagt
Die e-ID ist der staatliche elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Sie liegt in der offiziellen App swiyu auf dem Smartphone und kann gezielt einzelne Angaben freigeben – zum Beispiel nur, dass jemand über 18 ist. Das Gesetz wurde am 28. September 2025 angenommen; die Infrastruktur soll voraussichtlich 2027 produktiv sein. Heute lässt sie sich mit der Beta-ID testen.
Was ist die e-ID?
Die e-ID ist der staatliche elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Sie ist das digitale Gegenstück zu Pass und Identitätskarte und wird vom Bund herausgegeben. Anders als ein Login bei einem privaten Anbieter ist sie amtlich geprüft und kryptografisch signiert – eine Fälschung würde sofort auffallen.
Grundlage ist das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (BGEID), das die Stimmbevölkerung am 28. September 2025 mit 50,39 % angenommen hat.
Was ist swiyu?
swiyu ist die offizielle App des Bundes, in der die e-ID gespeichert wird – eine sogenannte Wallet. Die App kann neben der e-ID auch andere digitale Nachweise aufnehmen, etwa Bescheinigungen von Behörden oder Unternehmen.
Wer bekommt die e-ID?
Beantragen können sie Personen mit Schweizer Pass oder Identitätskarte und Personen mit einem Schweizer Ausländerausweis (z. B. Ausweis B oder C). Die e-ID ist freiwillig und kostenlos. Man beantragt sie in der swiyu-App, indem man den Ausweis fotografiert und sich verifiziert, oder persönlich auf einer Ausweisstelle.
Wie funktioniert das Vorweisen?
- Eine prüfende Stelle – zum Beispiel ein Online-Shop über Sigillo – stellt eine Anfrage: «Ist die Person über 18?»
- Die swiyu-App zeigt an, wer fragt und welche Angaben verlangt werden.
- Die Person bestätigt. Die App sendet einen signierten Nachweis direkt an die prüfende Stelle.
- Die prüfende Stelle kontrolliert die Signatur und erhält das Ergebnis.
Der Bund ist in diesem Ablauf nicht beteiligt. Er betreibt die Vertrauensinfrastruktur (u. a. ein Register, in dem die Aussteller verzeichnet sind), erfährt aber nicht, wo und wann eine e-ID vorgewiesen wird.
Warum die e-ID für die Altersprüfung ideal ist
Die e-ID unterstützt Selective Disclosure: Man gibt nicht den ganzen Ausweis frei, sondern nur einzelne Angaben. Für eine Altersprüfung genügt das Prädikat «über 18: ja» – ohne Geburtsdatum, ohne Namen.
Für einen Shop hat das drei Vorteile:
- Wirksam: Die Angabe ist staatlich geprüft und nicht fälschbar – anders als eine Checkbox.
- Datensparsam: Der Shop erhält keine Ausweiskopie und muss keine sensiblen Daten speichern.
- Schnell: Ein Scan oder ein Tipp, keine Registrierung, kein Upload.
Zeitplan: Wann kommt die e-ID?
Die Einführung wurde mehrfach verschoben. Laut Bund soll die Vertrauensinfrastruktur voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 produktiv sein; die Ausgabe der e-ID folgt. Bereits heute gibt es eine Beta-ID zu Testzwecken. Mit ihr lassen sich Anwendungen wie Sigillo schon jetzt ausprobieren – etwa in unserer Live-Demo.
Datenschutz
Die e-ID wurde bewusst nach dem Prinzip Privacy by Design gebaut: Die Daten liegen nur auf dem Smartphone der Person, jede Freigabe braucht ihre Zustimmung, und prüfende Stellen dürfen nur abfragen, was sie für ihren Zweck brauchen. Wer zu viel abfragt, kann gemeldet und im Extremfall ausgeschlossen werden.
Siehe auch: Selective Disclosure · Beta-ID · Verifier
Häufige Fragen
Wer kann die e-ID beantragen?
Personen mit Schweizer Pass oder Identitätskarte sowie Personen mit einem Schweizer Ausländerausweis, zum Beispiel Ausweis B oder C.
Ist die e-ID Pflicht?
Nein. Die e-ID ist freiwillig und kostenlos. Der physische Ausweis bleibt gültig.
Was ist swiyu?
swiyu ist die offizielle Wallet-App des Bundes, in der die e-ID und weitere digitale Nachweise gespeichert werden.
Sieht der Bund, wo ich meine e-ID vorweise?
Nein. Beim Vorweisen werden die Daten direkt zwischen der swiyu-App und der prüfenden Stelle ausgetauscht. Die Infrastruktur des Bundes ist dabei nicht im Datenfluss.
Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 30. September 2026.