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Recht · Aktualisiert · 3 Min. Lesezeit

Alterskontrolle im Onlinehandel: Was Schweizer Shops 2026 wissen müssen

Kurz gesagt

Wer in der Schweiz online Alkohol, Tabak oder E-Zigaretten verkauft, muss mit einem wirksamen System sicherstellen, dass keine Minderjährigen beliefert werden. Eine Checkbox oder ein Geburtsdatum-Feld gilt nicht als wirksam. Möglich ist eine Kontrolle bei der Bestellung (z. B. per Ausweis oder e-ID) oder bei der Übergabe der Ware. Seit Oktober 2024 können Kantone nach Testkäufen Bussen bis CHF 40'000 aussprechen.

Das Grundprinzip: Die Abgabe ist verboten, die Methode ist frei

Das Schweizer Recht verbietet die Abgabe von Alkohol und Tabak an Minderjährige. Es schreibt aber (noch) keine bestimmte Prüftechnik vor. Ein Shop muss das Ergebnis sicherstellen: Minderjährige erhalten keine Ware. Wie er das tut, entscheidet er selbst – solange die Kontrolle wirksam ist.

Das gilt ausdrücklich auch online. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat 2025 in einem Informationsschreiben festgehalten, dass Betriebe, die online Alkohol abgeben, ein wirksames System für die Alterskontrolle haben und sicherstellen müssen, dass es funktioniert. Das betrifft Online-Shops ebenso wie Restaurants, Take-aways und Lieferdienste.

Welche Mindestalter gelten?

Produkt Mindestalter Rechtsgrundlage
Bier, Wein, Obstwein (gegoren) 16 LMG Art. 14 Abs. 1
Spirituosen, Aperitifs, Alcopops mit Spirituosen 18 AlkG Art. 41 Abs. 1 lit. i
Alle alkoholischen Getränke im Kanton Tessin 18 kantonales Recht
Tabak, E-Zigaretten, Nikotinprodukte 18 TabPG Art. 23 (seit 1.10.2024)
Online-Casinos, Online-Grossspiele 18 BGS Art. 72

Kantone und einzelne Verkaufsstellen dürfen strenger sein. Zusätzlich gilt eine Hinweispflicht: Am Verkaufspunkt – online also im Shop – muss auf das Mindestalter hingewiesen werden (LGV Art. 42).

Zugangskontrolle oder Abgabekontrolle

Das BLV unterscheidet zwei Zeitpunkte:

  • Zugangskontrolle bei der Bestellung: Der Shop prüft das Alter, bevor die Bestellung angenommen wird – etwa mit einer Ausweiskopie, einer Video-Identifikation oder einer digitalen Identität wie der e-ID.
  • Abgabekontrolle bei der Übergabe: Die Ware wird nur an eine erwachsene Person übergeben, deren Alter der Kurier anhand eines Ausweises kontrolliert.

Beides kann zulässig sein. Eine Checkbox «Ich bin über 18» oder ein Geburtsdatum-Feld sind es nicht: Sie gelten als ungenügend, weil sie nichts prüfen.

Viele Shops verlagern die Kontrolle heute auf die Lieferung. Das ist erlaubt, aber teuer, fehleranfällig – und funktioniert in der Praxis oft nicht.

Wie gut funktioniert das heute?

Schlecht. Testkäufe zeigen seit Jahren ein deutliches Bild:

  • In 110 getesteten Online-Shops gab es 2022 keine einzige wirksame Alterskontrolle bei der Bestellung (Sucht Schweiz).
  • Laut BLV wurde bei Online-Testkäufen das Alter in weniger als 10 % der Fälle per Ausweiskopie oder digitaler Identität geprüft.
  • Auch im Laden: 2024 endeten rund ein Viertel aller Alkohol-Testkäufe mit einem illegalen Verkauf an Minderjährige.

Seit Oktober 2024: Testkäufe mit Folgen

Mit Artikel 14a des Lebensmittelgesetzes gibt es seit dem 1. Oktober 2024 eine Rechtsgrundlage für Testkäufe als amtliche Kontrolle. Fällt ein Betrieb durch, kann die kantonale Behörde Strafanzeige erstatten. Die Bussen:

  • bis CHF 40’000 bei vorsätzlicher Abgabe von Alkohol, Tabak oder E-Zigaretten an Minderjährige (LMG Art. 64, TabPG Art. 45),
  • bis CHF 20’000 bei Fahrlässigkeit,
  • bis CHF 10’000 bei Spirituosen nach Alkoholgesetz (AlkG Art. 57).

Bei wiederholten oder schweren Verstössen drohen kantonale Auflagen bis zum Entzug der Bewilligung.

Was 2027 kommt

Zwei Entwicklungen treffen voraussichtlich 2027 zusammen:

  1. Tabakproduktegesetz-Revision: Das Parlament hat am 20. Juni 2025 die Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabak» verabschiedet. Erwartet wird, dass Online-Anbieter von Tabak und E-Zigaretten ein sicheres und verlässliches Alterskontrollsystem einsetzen müssen. Die genauen Anforderungen legt der Bundesrat fest.
  2. Staatliche e-ID: Das E-ID-Gesetz wurde am 28. September 2025 angenommen. Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 produktiv sein. Das Alter nachzuweisen ist einer der ausdrücklich vorgesehenen Anwendungsfälle.

Was heisst das für Ihren Shop?

  • Ersetzen Sie eine reine Checkbox durch eine echte Prüfung – bei der Bestellung oder bei der Übergabe.
  • Dokumentieren Sie, wie Sie prüfen, damit Sie es im Kontrollfall belegen können.
  • Wenn Sie ohnehin umbauen: Setzen Sie auf ein Verfahren, das mit der e-ID funktioniert. So bauen Sie die Alterskontrolle einmal ein, statt 2027 erneut nachzurüsten.

Mehr zu den einzelnen Methoden lesen Sie im Vergleich der Methoden zur Altersprüfung.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn Kunden bestätigen, dass sie über 18 sind?

Nein. Das BLV hält fest, dass eine reine Selbstdeklaration (Checkbox oder Eingabe des Geburtsdatums) keine wirksame Alterskontrolle ist.

Ab welchem Alter darf ich online Wein verkaufen?

Bier, Wein und Obstwein dürfen ab 16 Jahren abgegeben werden (LMG Art. 14), im Kanton Tessin erst ab 18. Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen erst ab 18 (AlkG Art. 41).

Wer haftet, wenn ein Jugendlicher online Alkohol bestellt?

Verantwortlich ist der Betrieb, der die Ware abgibt – also der Shop bzw. die Person mit der Bewilligung, nicht der Kunde und in der Regel nicht der Kurierdienst.

Wie hoch sind die Bussen?

Bei vorsätzlicher Abgabe von Alkohol oder Tabak an Minderjährige bis CHF 40'000, bei Fahrlässigkeit bis CHF 20'000 (LMG Art. 64, TabPG Art. 45). Bei Wiederholung drohen kantonale Massnahmen bis zum Entzug der Bewilligung.

Quellen

  1. BLV – Informationsschreiben 2025/2: Alterskontrolle bei der Alkoholabgabe im Onlinehandel
  2. Alkoholgesetz (AlkG, SR 680) – fedlex
  3. BAG – Tabakproduktegesetz
  4. SRF Kassensturz – Müssen Onlineshops kontrollieren, ob jemand volljährig ist?

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 30. September 2026.