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Glossar · auch: Datenminimierung

Datensparsamkeit

Der Grundsatz, nur so viele Personendaten zu bearbeiten, wie für einen Zweck nötig sind.

Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt, dass Personendaten verhältnismässig bearbeitet werden. Für eine Altersprüfung ist die Aussage «alt genug» ausreichend – eine Ausweiskopie ist unverhältnismässig viel. Die e-ID ermöglicht genau diese minimale Abfrage.

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Aktualisiert 30. September 2026 · Alle Begriffe